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BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Strafzumessung - Minder schwerer Fall - Krankheitsbedingte Persönlichkeitsveränderung - Sexuelle Handlungsweisen - Schuldunfähigkeit - Primärpersönlichkeit des Täters - Hirnorganische Veränderung - Verminderte Schuldfähigkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Schließlich lassen die Urteilsgründe, soweit das Landgericht auf die besonders widerliche Art der Tatausführung abhebt, nicht erkennen, ob die Strafkammer bedacht hat, daß solche Umstände nicht straferschwerend ins Gewicht falIon dürten, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes waren, in dem sich der Angeklagte bei Begehung der Tat befand (vgl. BGHSt 16, 360 (363/364); BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453). - BGH, 24.03.1976 - 2 StR 101/76
Strafbarkeit wegen Mordes - Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]). - BGH, 05.03.1987 - 1 StR 715/86
Verwantwortlichkeit des vermindert Schuldfähigen für die von ihm begangene Tat in …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Schließlich lassen die Urteilsgründe, soweit das Landgericht auf die besonders widerliche Art der Tatausführung abhebt, nicht erkennen, ob die Strafkammer bedacht hat, daß solche Umstände nicht straferschwerend ins Gewicht falIon dürten, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes waren, in dem sich der Angeklagte bei Begehung der Tat befand (vgl. BGHSt 16, 360 (363/364); BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453).
- BGH, 12.05.1987 - 1 StR 157/87
Gebotensein der Vernehmung weiterer Sachverständiger durch die Aufklärungspflicht …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Schließlich lassen die Urteilsgründe, soweit das Landgericht auf die besonders widerliche Art der Tatausführung abhebt, nicht erkennen, ob die Strafkammer bedacht hat, daß solche Umstände nicht straferschwerend ins Gewicht falIon dürten, die eine unverschuldete Folge des geistig-seelischen Ausnahmezustandes waren, in dem sich der Angeklagte bei Begehung der Tat befand (vgl. BGHSt 16, 360 (363/364); BGH NStZ 1987, 321/322; 1987, 453). - BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]). - BGH, 21.07.1984 - 1 StR 330/84
Einordnung der Tat - Milderer Strafrahmen - Minderungsgrund - Strafzumessung - …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]). - BGH, 04.08.1982 - 2 StR 393/82
Strafzumessung - Minderschwerer Fall - Milderungsgründe - Doppelverwertung - …
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]). - LG Aurich, 16.03.1984 - 6 O 58/84
Auszug aus BGH, 11.04.1991 - 1 StR 134/91
Die Berücksichtigung dieser Umstände zugunsten des Angeklagten war jedenfalls insoweit geboten, als sie nicht verschuldet waren (vgl. BGHSt 26, 311; BGH NStZ 1984, 548; BGH StV 1982, 522; 1987, 530; vgl. ferner BGH NJW 1986, 793 [LG Niedersachsen 16.03.1984 - 6 O 58/84]).